EU AI Act: Müssen Sie Ihren Chatbot kennzeichnen? (Ab 2. August 2026)
Kai Viertel, Co-Founder & CMO
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Wer einen Chatbot oder KI-Assistenten auf WhatsApp, Instagram oder im Live-Chat betreibt, muss Kunden klar sagen, dass sie mit einer KI sprechen. Was Artikel 50 verlangt, wen es betrifft und wie Sie es in wenigen Minuten umsetzen.
Das Wichtigste in Kürze
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Artikel 50 Absatz 1 verlangt: Wer einen Chatbot oder KI-Assistenten betreibt, der direkt mit Menschen schreibt, muss diese darüber informieren, dass sie mit einer KI sprechen, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist. Das betrifft jeden automatisierten Chat auf WhatsApp, Instagram, dem Facebook Messenger, Telegram und im Website-Live-Chat. Die Umsetzung ist überschaubar: eine klare Offenlegung in der ersten Bot-Nachricht reicht in aller Regel. Bei SendSeven ist diese KI-Offenlegung eine einzige Einstellung. Dieser Leitfaden ordnet die Pflicht ein, zeigt eine Vergleichstabelle, ein DACH-Praxisbeispiel und eine fertige Bot-Begrüßung zum Übernehmen. Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Orientierung und Best Practice, keine Rechtsberatung und kein Ersatz für eine individuelle rechtliche Prüfung.
Muss ich meinen Chatbot kennzeichnen?
Kurz: Ja, in den allermeisten Fällen. Wenn auf Ihren Kanälen ein Chatbot oder KI-Assistent automatisch antwortet, schreibt der EU AI Act ab dem 2. August 2026 vor, dass der Kunde erkennen kann, dass er mit einer Maschine spricht und nicht mit einem Mitarbeiter aus Fleisch und Blut.
Das klingt nach einer großen Sache. In der Praxis ist es eine kleine. Der Gesetzgeber verlangt keine seitenlange Erklärung und keine Anwaltskanzlei. Er verlangt nur, dass die KI sich zu erkennen gibt. Ein Satz in der ersten Nachricht genügt meistens: Hi, ich bin der virtuelle Assistent von Firma X.
Die Sorge dahinter ist berechtigt. Moderne Conversational-AI-Systeme schreiben so natürlich, dass viele Kunden gar nicht merken, dass am anderen Ende kein Mensch sitzt. Genau diese Verwechslung will der AI Act verhindern. Es geht um Ehrlichkeit, nicht um Bürokratie.
Wer schon heute mit einem KI-Bot arbeitet, sollte die kommenden Wochen nutzen, um die Begrüßung einmal zu prüfen. Wer noch keinen einsetzt, baut die Offenlegung am besten von Anfang an ein. Wie das auf den WhatsApp-, Instagram-, Messenger-, Telegram- und Live-Chat-Kanälen konkret aussieht, zeigen die nächsten Abschnitte.
Ab wann gilt der EU AI Act?
Die Transparenzpflichten des EU AI Act gelten ab dem 2. August 2026. Das ist das Datum, das für Unternehmen mit Chatbots zählt.
Der AI Act tritt nicht auf einen Schlag in Kraft, sondern in Stufen. Verschiedene Teile des Gesetzes greifen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Für den Alltag eines kleinen oder mittleren Unternehmens, das Kunden über Messaging betreut, ist der 2. August 2026 der relevante Termin: Ab diesem Tag muss ein KI-Chatbot sich gegenüber den Nutzern offenlegen.
Bis dahin ist genug Zeit, das in Ruhe einzurichten. Anders als bei vielen Datenschutzthemen ist hier keine komplexe Prozesskette nötig. Es reicht, die erste Nachricht des Bots einmal richtig zu formulieren und die Einstellung zu aktivieren. Danach läuft es von allein.
Sie betreiben noch keinen KI-Assistenten?
Dann starten Sie direkt richtig. Der KI-Assistent von SendSeven läuft über WhatsApp, Instagram, Messenger, Telegram und Live-Chat, mit eingebauter KI-Offenlegung. Mehr dazu auf der Seite zu KI-Assistenten.
Was ist Artikel 50 des AI Act?
Artikel 50 ist der Teil des EU AI Act, der die Transparenz bei der Interaktion mit KI regelt. Für Unternehmen mit Chatbots ist vor allem Absatz 1 entscheidend.
Sinngemäß sagt Artikel 50 Absatz 1: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren, müssen sicherstellen, dass die betroffenen Personen darüber informiert werden, dass sie mit einer KI kommunizieren, es sei denn, das ist aus den Umständen klar erkennbar.
Übersetzt in den KMU-Alltag heißt das: Ein Chatbot, der auf WhatsApp Fragen beantwortet, gilt als KI-System, das direkt mit Menschen interagiert. Also greift die Kennzeichnungspflicht. Der Kunde muss wissen, dass er mit einer KI schreibt.
Wichtig ist die Reichweite des Begriffs. Es spielt keine Rolle, ob Ihr Bot ein einfacher Frage-Antwort-Automat ist oder ein lernfähiger KI-Assistent. Sobald ein automatisiertes System eigenständig mit Kunden chattet, ist Artikel 50 Absatz 1 einschlägig. Das umfasst Bots im Kundenservice ebenso wie im Vertrieb oder bei der Terminbuchung.
Die EU-Kommission hat am 20. Juli 2026 ihre finalen Leitlinien zur Umsetzung von Artikel 50 veröffentlicht, wenige Tage vor dem Stichtag. Zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland ist die Bundesnetzagentur. Die Grundpflicht aus Absatz 1 ist klar formuliert und gut umsetzbar.
Was muss gekennzeichnet werden und was nicht?
Nicht jeder KI-Einsatz und nicht jeder Inhalt fällt unter dieselbe Pflicht. Die folgende Übersicht trennt die Fälle, die für Unternehmen mit Messaging-Chatbots wichtig sind.
| Fall | Kennzeichnung nötig? | Was bedeutet das konkret |
|---|---|---|
| Chatbot-Interaktion (KI antwortet im Chat) | Ja (Art. 50 Abs. 1) | Der Bot muss sich als KI zu erkennen geben, etwa in der ersten Nachricht. |
| Deepfake-Medien (KI-Bild, KI-Audio, KI-Video) | Ja (Art. 50 Abs. 4) | Eigenes Thema, an anderer Stelle geregelt. Für reine Chat-Bots normalerweise nicht relevant. |
| KI-Text zu Themen von öffentlichem Interesse | Ja, aber nur ohne menschliche Kontrolle | Greift, wenn KI-Text zu öffentlichen Themen ohne redaktionelle Prüfung veröffentlicht wird. |
| Normaler Marketing- und Service-Chat | Kennzeichnung als KI ja, aber kein Sonderfall | Kommerzielle Chat-Inhalte sind kein Thema von öffentlichem Interesse. Es gilt nur die Bot-Offenlegung aus Abs. 1. |
Die Botschaft der Tabelle: Für ein KMU mit Messaging-Bot zählt fast ausschließlich die erste Zeile. Der Bot muss sagen, dass er ein Bot ist. Die anderen Fälle betreffen entweder synthetische Medien oder publizistische Texte und spielen im normalen Kundenchat selten eine Rolle.
Wann ist die KI offensichtlich und die Pflicht entfällt?
Artikel 50 Absatz 1 enthält eine Ausnahme: Wenn es aus den Umständen offensichtlich ist, dass der Kunde mit einer KI spricht, ist keine zusätzliche Offenlegung nötig.
In der Praxis ist diese Ausnahme heikel. Was für Sie offensichtlich wirkt, ist es für den Kunden oft nicht. Ein Bot, der auf WhatsApp unter Ihrem Firmennamen antwortet und natürliche, freundliche Sätze schreibt, kann leicht für einen Mitarbeiter gehalten werden. Genau deshalb raten wir, sich nicht auf die Offensichtlichkeit zu verlassen.
Der sichere Weg ist einfacher als das Abwägen: Schreiben Sie die Offenlegung einmal in die Begrüßung, und das Thema ist erledigt. Eine klare Ansage kostet nichts, schafft Vertrauen und nimmt jede Diskussion über Auslegungsfragen vorweg. Lieber ein freundlicher Hinweis zu viel als ein Streit über Auslegung zu wenig.
Deepfakes und KI-Texte: ein eigenes Thema
Neben der Chatbot-Pflicht regelt der AI Act auch die Kennzeichnung von KI-Bildern, KI-Audio und KI-Videos, sogenannten Deepfakes, sowie von KI-generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse. Diese Pflichten aus Artikel 50 Absatz 4 sind ein eigenes, an anderer Stelle behandeltes Feld und für reine Messaging-Chatbots in aller Regel nicht relevant. Wichtig zur Einordnung: Bei KI-Text greift die Kennzeichnung nur dann, wenn es keine menschliche redaktionelle Kontrolle gab, und gewöhnliche kommerzielle oder werbliche Chat-Inhalte gelten nicht als Themen von öffentlichem Interesse. Für die meisten Unternehmen bleibt damit die Bot-Offenlegung aus Absatz 1 der einzige Punkt, der wirklich zählt.
Praxisbeispiel: Ein KMU mit WhatsApp-Bot
Nehmen wir die Möbelmanufaktur Berghoff aus Augsburg, einen erfundenen Betrieb mit 30 Mitarbeitern. Berghoff bekommt täglich Dutzende Anfragen über WhatsApp: Lieferzeiten, Maße, Pflegehinweise. Ein KI-Assistent beantwortet die Standardfragen rund um die Uhr und übergibt knifflige Fälle an das Team.
Vor dem 2. August 2026 startete der Bot mit: Hallo, willkommen bei Berghoff. Wie können wir helfen? Der Kunde konnte glauben, ein Mitarbeiter schreibe. Das ist genau die Situation, die Artikel 50 adressiert.
Nach der Umstellung begrüßt der Bot so: Hallo, ich bin Lara, die virtuelle Beraterin von Berghoff, unterstützt durch KI. Sie können jederzeit mit einem Mitarbeiter sprechen. Damit ist die Offenlegung erfüllt, der Kunde weiß Bescheid, und der Hinweis auf die Übergabe an das Team baut zusätzlich Vertrauen auf.
Für Berghoff bedeutete die Anpassung genau eine Sache: die Begrüßungsnachricht in der Bot-Einstellung überarbeiten. Kein neues Tool, kein Projekt, keine externe Beratung. Die datenschutzkonforme Kommunikation über die WhatsApp Business API hatte der Betrieb ohnehin schon im Griff. Die KI-Offenlegung kam als kleiner, sauberer Zusatz obendrauf.
KI-Assistent mit eingebauter Offenlegung
Automatisiert, wo es nützt. Persönlich, wo es zählt. Die KI-Offenlegung ist bei SendSeven eine Einstellung, nicht ein Projekt.
Die fertige Bot-Begrüßung zum Übernehmen
Eine gute Offenlegung erfüllt drei Dinge auf einmal: Sie nennt den Bot beim Namen, macht klar, dass eine KI antwortet, und zeigt den Weg zu einem Mitarbeiter. Hier sind drei Vorlagen, die Sie direkt anpassen können.
Vorlage 1: Kundenservice
Hallo, ich bin Lara, die virtuelle Assistentin von [Firmenname], unterstützt durch KI. Ich helfe Ihnen sofort bei den häufigsten Fragen. Sie können jederzeit mit einem Mitarbeiter sprechen, schreiben Sie dazu einfach Team.
Vorlage 2: Vertrieb und Beratung
Hi, hier ist der digitale Berater von [Firmenname], powered by AI. Ich finde schnell das passende Produkt für Sie. Für eine persönliche Beratung verbinde ich Sie gern mit einem Kollegen.
Vorlage 3: Kurz und knapp
Willkommen bei [Firmenname]. Ich bin ein KI-Assistent und beantworte Ihre Fragen rund um die Uhr. Ein Mitarbeiter ist auf Wunsch jederzeit für Sie da.
Alle drei Varianten setzen die Offenlegung um. Welche passt, hängt von Ihrer Marke ab. Wichtig ist nur: Der Hinweis auf die KI steht in der ersten Nachricht, nicht versteckt im Kleingedruckten. Diese Begrüßung wird dem Kunden als allererste Nachricht des Bots angezeigt.
In SendSeven umsetzen: eine Einstellung
Bei SendSeven ist die Chatbot-Offenlegung aus Artikel 50 Absatz 1 keine Bastelarbeit, sondern eine fertige Funktion. Der KI-Assistent hat eine eingebaute Einstellung mit dem Namen KI-Identität und Offenlegung.
Dort hinterlegen Sie den Offenlegungstext, den der Bot als erste Nachricht sendet. Vorbelegt ist ein Vorschlag in der Art von: Hi, ich bin Lara, virtuelle Beraterin von Firma X, powered by AI. Sie passen den Namen und den Wortlaut an Ihre Marke an, fertig.
Zusätzlich gibt es einen Schalter, der den Hinweis auf die menschliche Übergabe in die Begrüßung aufnimmt: Sie können jederzeit mit einem Mitarbeiter sprechen. Damit erfüllen Sie die Offenlegung und kommunizieren gleichzeitig den hybriden Ansatz, also das Zusammenspiel aus KI und Team.
Diese eine Einstellung gilt über alle Kanäle hinweg, auf denen Ihr KI-Assistent läuft: WhatsApp, Instagram, Messenger, Telegram und der Website-Live-Chat. Damit macht SendSeven die Offenlegungspflicht einfach umsetzbar und Ihren Bot fit für den EU AI Act. Eine Garantie für vollständige Rechtskonformität kann und will keine Software ersetzen, die individuelle Prüfung Ihres Einzelfalls bleibt Ihre Verantwortung. Aber den technischen Teil der Pflicht haben Sie damit erledigt.
Reicht die Datenschutzerklärung?
Eine verbreitete Annahme lautet: Wir haben doch eine Datenschutzerklärung, in der der Chatbot erwähnt wird, das genügt. Diese Annahme ist riskant.
Der EU AI Act und die DSGVO verfolgen unterschiedliche Ziele. Die DSGVO regelt, wie Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Der AI Act regelt unter anderem, dass der Mensch im Gespräch erkennt, dass er mit einer Maschine spricht. Eine Datenschutzerklärung, die irgendwo auf der Website verlinkt ist, erfüllt die zweite Anforderung nicht. Niemand liest sie, bevor er im Chat eine Frage stellt.
Die Offenlegung muss dort stattfinden, wo das Gespräch stattfindet, also im Chat selbst und zum Zeitpunkt der Interaktion. Deshalb gehört der Hinweis in die erste Bot-Nachricht und nicht nur in ein rechtliches Dokument. Beide Pflichten bestehen nebeneinander: Sie brauchen weiterhin eine saubere Datenschutzerklärung und zusätzlich die KI-Offenlegung im Chat.
Leitlinien und freiwilliger Code of Practice der EU
Am 10. Juni 2026 hat die EU-Kommission einen freiwilligen Code of Practice zur Kennzeichnung und Markierung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht. Am 20. Juli 2026 folgten die finalen Leitlinien zur Umsetzung von Artikel 50. Beide sind ein praktischer Weg, um die Erfüllung der Transparenzpflichten zu zeigen.
Wichtig zur Einordnung: Das sogenannte Digital Omnibus der EU vom Juni 2026 hat einige Pflichten für Hochrisiko-KI nach hinten verschoben, die Transparenzpflichten aus Artikel 50 aber ausdrücklich nicht. Der 2. August 2026 bleibt für die Chatbot-Offenlegung verbindlich. Für die maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Medien gilt eine verkürzte Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026, die für reine Messaging-Bots kaum eine Rolle spielt.
Freiwillig bedeutet: Niemand zwingt Sie, dem Kodex beizutreten. Wer die Grundpflichten aus Artikel 50 sauber umsetzt, ist nicht darauf angewiesen. Für ein KMU mit Messaging-Bot bleibt die klare Offenlegung im Chat der Kern.
Ihre Checkliste in 6 Schritten
So bringen Sie Ihren Chatbot bis zum 2. August 2026 auf Kurs:
- Bestandsaufnahme: Auf welchen Kanälen läuft bei Ihnen ein KI-Chatbot? WhatsApp, Instagram, Messenger, Telegram, Live-Chat?
- Begrüßung prüfen: Sagt die erste Bot-Nachricht klar, dass eine KI antwortet? Wenn nein, anpassen.
- Offenlegungstext formulieren: Name des Bots, Hinweis auf KI, Verweis auf die menschliche Übergabe. Nutzen Sie die Vorlagen aus diesem Artikel.
- Einstellung aktivieren: In SendSeven über KI-Identität und Offenlegung den Text hinterlegen und den Übergabe-Hinweis einschalten.
- Datenschutz parallel halten: Die Datenschutzerklärung bleibt zusätzlich nötig, sie ersetzt die Chat-Offenlegung nicht.
- Im Zweifel prüfen lassen: Bei besonderen Konstellationen, etwa stark automatisierten oder grenzüberschreitenden Anwendungen, lohnt eine individuelle rechtliche Einschätzung.
Mehr zum datenschutzrechtlichen Fundament rund ums Messaging finden Sie in unserem DSGVO-Leitfaden für Business Messaging. Wer den passenden KI-Assistenten dazu sucht, liest unseren Beitrag zum KI-Chatbot im WhatsApp-Kundenservice oder den Vergleich Live-Chat oder Chatbot. Und wenn Ihr Bot aus Anzeigen heraus startet, hilft der Artikel zu Click-to-WhatsApp-Anzeigen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich meinen WhatsApp-Chatbot kennzeichnen?
Ja. Ein KI-Chatbot auf WhatsApp interagiert direkt mit Menschen und fällt damit unter Artikel 50 Absatz 1 des EU AI Act. Ab dem 2. August 2026 muss der Kunde erkennen können, dass er mit einer KI schreibt. In der Praxis reicht ein klarer Hinweis in der ersten Nachricht des Bots.
Ab wann gilt der EU AI Act für Chatbots?
Die Transparenzpflichten des EU AI Act, zu denen die Chatbot-Offenlegung gehört, gelten ab dem 2. August 2026. Bis dahin sollten Unternehmen die erste Bot-Nachricht so anpassen, dass die KI klar erkennbar ist.
Was ist Artikel 50 des AI Act?
Artikel 50 regelt die Transparenz bei der Interaktion mit KI. Absatz 1 verlangt, dass Betreiber von KI-Systemen, die direkt mit Menschen kommunizieren, die Nutzer darüber informieren, dass sie es mit einer KI zu tun haben, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist. Genau das betrifft Chatbots und KI-Assistenten im Messaging.
Reicht eine Datenschutzerklärung als Kennzeichnung?
Nein. Die Datenschutzerklärung erfüllt DSGVO-Anforderungen, nicht die KI-Offenlegung des AI Act. Der Hinweis, dass eine KI antwortet, muss im Chat selbst und zum Zeitpunkt des Gesprächs erfolgen, also in der ersten Bot-Nachricht. Die Datenschutzerklärung bleibt zusätzlich erforderlich.
Muss ich kennzeichnen, wenn offensichtlich ist, dass es ein Bot ist?
Theoretisch entfällt die Pflicht, wenn aus den Umständen klar erkennbar ist, dass eine KI antwortet. In der Praxis ist das schwer einzuschätzen, weil moderne Bots sehr menschlich schreiben. Der sichere Weg ist, die Offenlegung trotzdem in die Begrüßung zu schreiben. Das kostet nichts und schafft Vertrauen.
Gilt die Pflicht auch für Instagram, Messenger, Telegram und Live-Chat?
Ja. Artikel 50 Absatz 1 ist kanalunabhängig. Sobald ein KI-Chatbot direkt mit Menschen schreibt, greift die Offenlegungspflicht, egal ob auf Instagram, im Facebook Messenger, auf Telegram oder im Website-Live-Chat. Bei SendSeven gilt die KI-Offenlegung als eine Einstellung über alle Kanäle hinweg.
Was passiert mit KI-Texten und Deepfakes?
Das ist ein eigenes Thema in Artikel 50 Absatz 4. KI-Bilder, KI-Audio und KI-Videos, sogenannte Deepfakes, müssen gekennzeichnet werden. KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ebenfalls, aber nur wenn keine menschliche redaktionelle Kontrolle stattfand. Gewöhnliche Marketing- und Service-Chats gelten nicht als Themen von öffentlichem Interesse, hier zählt nur die Bot-Offenlegung aus Absatz 1.
Brauche ich für die Kennzeichnung einen Anwalt?
Für die Standardumsetzung in der Regel nicht. Eine klare Offenlegung in der ersten Bot-Nachricht erfüllt die Grundpflicht aus Artikel 50 Absatz 1. Bei besonderen oder grenzüberschreitenden Konstellationen ist eine individuelle rechtliche Einschätzung sinnvoll. Die Angaben in diesem Artikel sind eine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.